6 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.
§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar oder in einer anderen Form zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 12.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mietobjekt
4.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten beträgt 3 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Haupt- und Nebensaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
danach
90 % des Reisepreises
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Ausnahmen können evtl. aus Kulanzgründen nachträglich gewährt werden, wenn die entstandene Lücke nachweislich durch andere Mietverträge gefüllt werden konnte.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bzw. Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 8 Haftung des Vermieters
8.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
8.2 Die Benutzung des Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen, einschließlich Pkw. Sollte die Nutzung des Pkw-Stellplatz, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.